Entscheidungen OLG Frankfurt 03/1984
ZPO §§ 91a, 269, 620g
1. § 620g ZPO ist in Verfahren der einstweiligen Anordnung als lex specialis gegenüber den allgemeinen Kostenvorschriften anzusehen.
2. In dem Falle der Erledigung der Hauptsache gelten daher sowohl die Kosten des Eilverfahrens erster Instanz wie auch die der zweiten Instanz als Kosten der Hauptsache.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 2. März 1984 - 1 WF 291/83
FamRZ 1984, 720


Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung aus einstweiligen Anordnungen; negative Feststellungsklage auch bei anhängigem Scheidungsverfahren.
ZPO §§ 620 ff, 707
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 707 ZPO aus einer einstweiligen Anordnung nach § 620 Nr. 6 ZPO ist im Rahmen einer hiergegen gerichteten negativen Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn das Ehescheidungsverfahren noch anhängig ist.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 10. März 1984 - 3 WF 53/84
FamRZ 1984, 717 = NJW 1984, 1630


Elterliche Sorge; Wohl des Kindes iSd § 1634 BGB.
BGB §§ 1634, 1666; GG Art. 6
Das Wohl des Kindes im Sinne des § 1634 BGB ist nicht nur aus der subjektiven Sicht des Kindes (Wohlbefinden), sondern auch objektiv-normativ (Zukunftsperspektive) zu beurteilen.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 16. März 1984 - 1 UF 315/83
FamRZ 1984, 614 = DAVorm 1984, 920 [Ls]


Eherecht; Befreiung von dem Eheverbot der Schwägerschaft; strenge Anforderungen an den unbestimmten Rechtsbegriff der »wichtigen Gründe« gemäß § 4 Abs. 3 EheG.
EheG § 4
1. Die Befreiung von dem Eheverbot der Schwägerschaft (§ 4 EheG) ist die Regel, die Versagung der Befreiung die Ausnahme.
2. An den unbestimmten Rechtsbegriff der »wichtigen Gründe« (§ 4 Abs. 3 EheG) sind strenge Anforderungen zu stellen; mit dem Verbot selbst kann die Versagung der Befreiung nicht begründet werden.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 20. März 1984 - 20 W 43/84
FamRZ 1984, 582 = OLGZ 1984, 157


Eherecht; Bereich des staatlichen Rechts; Auslegung des Begriffes der nicht vollzogenen Ehe im italienischen Scheidungsrecht.
ZPO § 114
Für den Bereich des staatlichen Rechts reicht für die Annahme des Vollzugs der Ehe bereits die einfache eheliche Vereinigung der beiden Gatten, ohne daß diese zu der Zeugung von Kindern geeignet sein müßte.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 20. März 1984 - 1 WF 48/84
FamRZ 1984, 524


Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Hilfsgerichtsstand des § 606 Abs. 1 S. 2 ZPO.
ZPO §§ 36, 606
Der Hilfsgerichtsstand des § 606 Abs. 1 S. 2 ZPO greift auch dann ein, wenn ein Elternteil zwar nicht in Wohngemeinschaft mit seinem minderjährigen Kind lebt, aber doch eine dauernde Bindung aufgrund des engen räumlichen Bereichs einer dörflichen Gemeinde besteht.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 22. März 1984 - 1 UFH 9/84
FamRZ 1984, 806


Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Beseitigung der Gefahr vermögensmindernder Verfügungen des anderen Ehegatten; vorzeitiger Zugewinnausgleich; erhebliche Gefährdung der künftigen Ausgleichsforderung.
BGB §§ 1378, 1384, 1386, 1389
1. Zu der Beseitigung der Gefahr vermögensmindernder Verfügungen des anderen Ehegatten, die eine Kürzung der Zugewinnausgleichsforderung gemäß § 1378 Abs. 2 BGB zur Folge haben, kann der Ausgleichsberechtigte nach der Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrages nur Sicherheitsleistung (§ 1389 BGB), nicht dagegen vorzeitigen Zugewinnausgleich verlangen.
2. Die Frage nach dem Bestehen einer erheblichen Gefährdung der künftigen Ausgleichsforderung (§ 1386 Abs. 2 BGB) beurteilt sich nach den Verhältnissen in dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung über die Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich.
OLG Frankfurt, Urteil vom 26. März 1984 - 5 UF 172/83
FamRZ 1984, 895


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