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Entscheidungen OLG Frankfurt 01/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 01/1984



Personenstandsrecht; Legitimation nichtehelicher Kinder; Legitimation eines Kindes mit algerischem Vater.
BGB § 1719; PStG § 31; EGBGB Art. 22, Art. 30

Bestehen starke Inlandsbeziehungen, kann die Legitimation durch nachfolgende Ehe auch dann in dem Geburtenbuch des Kindes einer deutschen Mutter eingetragen werden, wenn der algerische Vater ein Vaterschaftsanerkenntnis nach deutschem Recht abgegeben hat. und deshalb als Moslem der malekitischen Rechtsschule ein Vaterschaftsanerkenntnis mit Statuscharakter nicht mehr nachholen kann.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. Januar 1984 - 20 W 850/83
OLGZ 1984, 138 = StAZ 1984, 138 = IPRax 1984, 220 [Ls]

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Abstammungsrecht; Anfechtung der Ehelichkeit; Prozeßkostenhilfe für das beklagte Kind trotz fehlender Erfolgsaussicht.
BGB § 1599; ZPO §§ 114, 121

Tritt in einem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß das beklagte Kind dem Antrag des Scheinvaters nicht entgegen, so ist mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Statusverfahrens dem Kind gleichwohl Prozeßkostenhilfe zu bewilligen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 6. Januar 1984 - 11 W 76/83
DAVorm 1984, 706

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Unterhalt unter Verwandten; Nachrang des Unterhaltsanspruchs des früheren Ehegatten gegen Verwandte; richterliche Aufklärungspflicht im Anwaltsprozeß.
EheG § 63; ZPO § 139

1. Der Unterhaltsanspruch gegen einen Verwandten geht dem Unterhaltsanspruch gegen den früheren Ehegatten im Range nach. Falls ein Verwandter in Anspruch genommen wird, hat der Berechtigte daher darzulegen und zu beweisen, daß kein Unterhaltsanspruch gegen den früheren Ehegatten besteht.
2. Ein Unterhaltsverzicht der früheren Eheleute entfaltet keine Rechtswirkungen gegenüber einem Verwandten.
3. Das Gericht hat eine anwaltlich vertretene Partei nicht rechtlich zu belehren, in welchem Umfang sie anspruchsbegründende Voraussetzungen darzulegen hat.

OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Januar 1984 - 4 UF 165/83
FamRZ 1984, 395

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Abstammungsrecht; Anfechtung der Ehelichkeit; Hemmung des Laufs der Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB.
BGB §§ 203, 1594

Ein zu der Hemmung des Laufs der Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB führender Umstand kann darin liegen, daß in dem Tatbestand des Ehescheidungsurteils angeführt ist, daß aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 31. Januar 1984 - 11 W 73/83
FamRZ 1984, 414 = DAVorm 1984, 405

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