Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Düsseldorf 09/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 09/1984



Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen.
GKG §§ 12, 25

Für die Streitwertbeschwerde in Familiensachen gilt das Verschlechterungsverbot nicht.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 3. September 1984 - 4 WF 92/84
JurBüro 1985, 255

Speichern Öffnen due-1984-09-03-092-84.pdf (43,42 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen.
GKG §§ 12, 25, 26

Wenn die Angaben der Parteien bezüglich des Verkehrswertes eines Grundstücks abweichen, und sich anderweitig keine hinreichende Klarheit über den Wert des Hausgrundstücks ergibt, hat das Gericht die Möglichkeit, nach § 26 GKG zu verfahren.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 3. September 1984 - 4 WF 94/84
JurBüro 1985, 256

Speichern Öffnen due-1984-09-03-094-84.pdf (47,53 kb)
_______________

Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Unzulässigkeit einer einstweiligen Unterhaltsverfügung im Scheidungsverfahren; Überleitung in ein Nebenverfahren zum Scheidungsrechtsstreit.
BGB § 1361; ZPO §§ 620 ff, 935 ff

1. Ab der Anhängigkeit des Scheidungsantrages ist der danach eingereichte Antrag des Scheidungsantragsgegners, dem anderen Ehegatten die Zahlung von Unterhalt durch einstweilige Verfügung aufzugeben, auch dann unzulässig, wenn der Scheidungsantragsgegner von der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens noch nichts weiß.
2. Der Antragsgegner in dem Scheidungsverfahren kann aber in einem solchen Fall der Zurückweisung seines Antrages (als unzulässig) in dem ersten Rechtszug dadurch entgehen, daß er die Überleitung des Verfahrens in ein Nebenverfahren (§ 620 S. 1 Nr. 6 ZPO) zu dem Scheidungsrechtsstreit beantragt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 1984 - 6 UF 83/84
FamRZ 1985, 298

Speichern Öffnen due-1984-09-18-083-84.pdf (70,82 kb)
_______________

Vormundschaft und Pflegschaft; Voraussetzungen für die Aufhebung der Amtspflegschaft; Notwendigkeit der persönlichen Anhörung der Mutter.
BGB § 1707

Zu der Prüfung der Frage, ob im Hinblick auf die erforderliche Beitreibung des Unterhalts die Aufhebung der Amtspflegschaft dem Kindeswohle widerspricht, ist die persönliche Anhörung der Mutter regelmäßig erforderlich.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 26. September 1984 - 3 W 235/84
FamRZ 1985, 199 = DAVorm 1985, 331 = Rpfleger 1984, 466

Speichern Öffnen due-1984-09-26-235-84.pdf (50,83 kb)
Entscheidungen OLG Düsseldorf 09/1984 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel