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Entscheidungen OLG Düsseldorf 08/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 08/1984



Elterliche Sorge; Entziehung der elterlichen Sorge über ein türkisches Kind.
BGB §§ 1666, 1666a; MSA Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 8

Zu der Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich eines in Deutschland aufwachsenden, hier auch nach Rückkehr seiner Familie in die Türkei verbliebenen Kindes, das von seinem Vater mißhandelt worden ist.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10. August 1984 - 3 W 237/84
FamRZ 1984, 1258 = NJW 1985, 1291 = DAVorm 1985, 728 [Ls]

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Prozeßkostenhilfe; Änderung der Bewilligung wegen Rechtsirrtums des Gerichts; Entziehung der bewilligten Prozeßkostenhilfe oder nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen.
ZPO §§ 114, 115, 124; RPflG § 20

Eine Entziehung der bewilligten Prozeßkostenhilfe oder die nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen ist unzulässig, wenn die in dem Zeitpunkt der Bewilligung angenommenen tatsächlichen Verhältnisse zutrafen, das Gericht aber später aufgrund derselben Tatsachen die Hilfsbedürftigkeit anders beurteilt. Dabei macht es keinen Unterschied, daß nachträglich nicht der Richter, sondern - aufgrund der Zuständigkeitsregelung in § 20 Nr. 4c RPflG - an seiner Stelle der Rechtspfleger entscheidet.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13. August 1984 - 5 WF 180/84
JurBüro 1986, 122

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Familienvermögensrecht; Haus im Gesamtgut der Gütergemeinschaft; Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei geschiedenen Eheleuten.
BGB §§ 1415 ff; GVG §§ 23a, 23b; ZPO § 621

Ein Ehegatte, der nach der Trennung der Eheleute das zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehörende Haus allein nutzt, muß mangels einer unmittelbar anzuwendenden güterrechtlichen Anspruchsgrundlage keine Nutzungsentschädigung zahlen.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20. August 1984 - 3 WF 56/84
FamRZ 1984, 1098

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Versorgungsausgleich; Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei hohem Vermögen des ausgleichsberechtigten Ehegatten.
BGB § 1587c

Der Versorgungsausgleich ist wegen grober Unbilligkeit (§ 1587c Nr. 1 BGB) ausgeschlossen, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte während der Ehezeit ein Vermögen von 6.000.000 DM (Kapital und Grundbesitz) geerbt hat, der ausgleichspflichtige erwerbstätige Ehegatte jedoch nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs lediglich über eigene monatliche Rentenanwartschaften von 439 DM verfügen würde, und die Parteien Gütertrennung vereinbart haben.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 22. August 1984 - 8 UF 259/84
FamRZ 1985, 77

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Prozeßkostenhilfe; Bewilligung für den Antragsgegner in Ehescheidungsverfahren.
ZPO § 114

Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Antragsgegner eines Ehescheidungsverfahrens hängt auch dann von der Erfolgsaussicht seiner beabsichtigten Rechtsverteidigung ab, wenn ihm Prozeßkostenhilfe für Folgesachen zu bewilligen ist.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24. August 1984 - 5 WF 214/84
JurBüro 1985, 461

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Vergleichsgebühr bei Einigung der Eltern über das elterliche Vorschlagsrecht im Rahmen der Regelung der elterlichen Sorge.
BGB §§ 779, 1671; BRAGO § 23

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts bei der zu gerichtlichem Protokoll gegebenen Einigung der Eltern über das elterliche Vorschlagsrecht im Rahmen der Regelung der elterlichen Sorge kann eine Vergleichsgebühr auslösen.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 30. August 1984 - 4 WF 93/84
JurBüro 1985, 222

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