Entscheidungen OLG Düsseldorf 04/1984
KostO § 30
Bei der Bestimmung des Geschäftswertes nach § 30 Abs. 3 KostO sind sämtliche Umstände des Falles, also auch sein Umfang, zu berücksichtigen.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 4. April 1984 - 5 WF 89/84


Jugendwohlfahrt; unzulässige Befristung einer Maßnahme der Fürsorgeerziehung.
JWG §§ 64, 69, 75
Es ist nicht zulässig, die Anordnung der Fürsorgeerziehung mit einer zeitlichen Befristung zu versehen.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6. April 1984 - 3 W 88/84
ZfJ 1984, 437 = NDV 1985, 129
Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Beweisgebühr bei Einholung einer Lohnauskunft durch das Gericht.
BRAGO §§ 31, 34
Die gerichtliche Einholung von Lohnauskünften privater Arbeitgeber kann nicht immer dem Zeugenbeweis gleich erachtet werden, und löst daher nicht in allen Fällen die Beweisgebühr aus.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11. April 1984 - 10 W 47/84 u.a. (10 W 54/84)
JurBüro 1984, 1528 [1530] = Rpfleger 1984, 369


Strafrecht; Jugendschutz; Anbieten, Überlassen und Vertreiben von pornographischen Schriften im Versandhandel; Darlegungspflicht des Tatrichters bei pornographischen Schriften.
StGB §§ 11, 184; GjS §§ 4, 6, 21; StPO § 267
1. Um dem Revisionsgericht die Überprüfung rechtsfehlerfreier Anwendung des Strafgesetzes zu ermöglichen, muß der Tatrichter im einzelnen darlegen, woraus sich die Kennzeichnung von Schriften im Sinne des § 11 Abs. 3 GjS als pornographisch ergibt. Zu der zuverlässigen Abgrenzung von wissenschaftlichen oder künstlerischen Darstellungen bedarf es im allgemeinen einer detaillierten Wiedergabe des Inhalts bzw. der Schilderung der Darstellung.
2. Das Gesetz bedroht das Anbieten oder Überlassen bzw. das Vertreiben usw. von pornographischen Schriften im Sinne des § 11 Abs. 3 GjS im Versandhandel schlechthin mit Strafe. Es ist unerheblich, ob der Versandhändler Maßnahmen ergreift, die nach seiner Meinung geeignet sind, den Interessen des Jugendschutzes bei seinem Vertrieb pornographischer Schriften gerecht zu werden.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. April 1984 - 5 Ss 42/84
NJW 1984, 1977 = JR 1985, 157 = JMBl NW 1984, 164


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten wegen Kindesbetreuung; Teilerwerbsobliegenheit; Einkommen aus unzumutbarer Tätigkeit.
BGB §§ 1570, 1577, 1579; ZPO §§ 114 ff
Zu der Bemessung des Unterhalts einer geschiedenen Ehefrau, die ganztags arbeitet, obwohl ihr wegen der Betreuung eines Kindes nur eine Halbtagstätigkeit obliegt, gemäß § 1577 Abs. 2 BGB.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 30. April 1984 - 2 WF 90/84
FamRZ 1984, 800


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