Entscheidungen OLG Celle 12/1984
Versorgungsausgleich; Beurlaubung eines Beamten ohne Dienstbezüge über das Ende der Ehezeit hinaus.
BGB § 1587a; BeamtVG § 6; BBG § 79a
BGB § 1587a; BeamtVG § 6; BBG § 79a
Dauert die Zeit der Beurlaubung eines Beamten ohne Dienstbezüge über das Ende der Ehezeit hinaus fort, dann ist die Zeit der bereits bewilligten Beurlaubung bei der Berechnung der Gesamtzeit im Sinne von § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB unberücksichtigt zu lassen.
OLG Celle, Beschluß vom 17. Dezember 1984 - 18 UF 73/84
FamRZ 1985, 716


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