Entscheidungen OLG Celle 06/1984
Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Streitwert bei Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Vertrages.
ZPO § 3
ZPO § 3
Bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrages ist als Streitwert der ungeschmälerte Wert der Leistung maßgebend, von der der Kläger bei Nichtigkeit freigestellt wird. beziehungsweise die ihm im Falle der schon erbrachten Leistung zurückzugewähren ist.
OLG Celle, Beschluß vom 18. Juni 1984 - 16 W 32/84
NdsRpfl 1984, 215 = AnwBl 1984, 448


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