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Entscheidungen OLG Celle 05/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 05/1984



Höferecht; Definition »Gewinn« iSv § 13 Abs. 4 HöfeO; Nachabfindung aus Realverbandsanteil.
HöfeO § 13

1. »Gewinne« im Sinne von § 13 Abs. 4 HöfeO sind nicht betriebswirtschaftlich als Differenz zwischen Aufwand und Ertrag zu verstehen, sondern als Bruttoeinnahmen aus Veräußerung, Verwertung oder anderweitiger Nutzung.
2. Gehört zu einem Hof ein Realverbandsanteil, so kann ein Ergänzungsanspruch im Sinne von § 13 Abs. 4 b) HöfeO entstehen, wenn der Realverband einen Teil seiner Grundstücke veräußert, und den Verkaufserlös unter seine Mitglieder so verteilt, daß der Hofeigentümer einen erheblichen Gewinn daraus erzielt hat.
3. Zu dem Umfang des Auskunftsbegehrens.
4. In einem Nachabfindungsfall des § 13 Abs. 4 b) HöfeO können Aufwendungen für Ersatzbetriebe oder Ersatzgrundstücke nicht abgezogen werden, höchstens für einen »Substrat«-Ersatz.

OLG Celle, Beschluß vom 28. Mai 1984 - 7 Wlw 72/83
AgrarR 1984, 219 = NdsRpfl 1984, 193

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