Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Celle 03/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 03/1984



Höferecht; Besitz des Altenteilers an Sachen außerhalb der Altenteilerräume; Umfang des Hofeszubehörs.
HöfeO § 3

1. Der Besitz des Altenteilers erstreckt sich auch auf Gegenstände, die in unmittelbarer Nähe der Altenteilerräume zum Besichtigen ausgelegt sind.
2. Das sogenannte Traditionsgut (hier: Familienbibel) ist in der Regel kein Hofeszubehör im Sinne des § 3 HöfeO.

OLG Celle, Urteil vom 1. März 1984 - 7 U 50/83
AgrarR 1984, 217 = NdsRpfl 1984, 143

Speichern Öffnen ce-1984-03-01-050-83.pdf (54,48 kb)
Entscheidungen OLG Celle 03/1984 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel