Entscheidungen OLG Celle 03/1984
Höferecht; Besitz des Altenteilers an Sachen außerhalb der Altenteilerräume; Umfang des Hofeszubehörs.
HöfeO § 3
HöfeO § 3
1. Der Besitz des Altenteilers erstreckt sich auch auf Gegenstände, die in unmittelbarer Nähe der Altenteilerräume zum Besichtigen ausgelegt sind.
2. Das sogenannte Traditionsgut (hier: Familienbibel) ist in der Regel kein Hofeszubehör im Sinne des § 3 HöfeO.
OLG Celle, Urteil vom 1. März 1984 - 7 U 50/83
AgrarR 1984, 217 = NdsRpfl 1984, 143


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