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Entscheidungen OLG Bamberg 11/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 11/1984



Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; Regelung des Umgangsrechts eines Vaters; Fähigkeit zur Betreuung der Tochter auch über Nacht außer Haus; Orientierung am Wohle des Kindes.
BGB § 1634

Vor dem Recht des nichtsorgeberechtigten Elternteils auf Umgang mit seinem Kind hat der Wunsch des anderen Elternteils, in der fraglichen Zeit einen Skiurlaub mit dem Kind zu verbringen, zurückzutreten: Wenn nicht zwingende, wegen des Kindeswohles gegebene Hinderungsgründe bestehen, hat der sorgeberechtigte Elternteil vielmehr die Pflicht, daran mitzuwirken, daß der Kontakt zwischen dem anvertrauten Kind und dem nichtsorgeberechtigten Elternteil so problemlos wie möglich verläuft.

OLG Bamberg, Beschluß vom 5. November 1984 - 7 UF 91/84

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Elterliche Sorge; Erziehungsunfähigkeit eines Elternteils aufgrund krassen ehelichen Fehlverhaltens.
BGB § 1671

Krasses eheliches Fehlverhalten kann die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils in Frage stellen (im Anschluß an OLG Bamberg FamRZ 1980, 620).

OLG Bamberg, Beschluß vom 6. November 1984 - 7 UF 91/84
FamRZ 1985, 528

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Vormundschaft und Pflegschaft; Beschwerderecht von Pflegeeltern gegen Endentscheidungen betreffend das Umgangsrecht eines nicht sorgeberechtigten Elternteils des Kindes.
BGB §§ 1632, 1634; ZPO §§ 621a, 621e; FGG §§ 20, 57, 64k; JWG § 28

Pflegeeltern haben jedenfalls dann kein Beschwerderecht gegen Endentscheidungen, durch die einem nicht sorgeberechtigten Elternteil des Kindes ein Umgangsrecht eingeräumt wird, wenn die elterliche Sorge einem Vormund übertragen ist.

OLG Bamberg, Beschluß vom 8. November 1984 - 7 UF 77/84
FamRZ 1985, 524

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Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Kindergeld und von Zins- und Tilgungsleistungen für ein eigengenutztes Haus.
ZPO § 115; BSHG § 88

1. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers im Rahmen der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist das Kindergeld zu dessen Einkommen zu rechnen.
2. Zins- und Tilgungsleistungen für ein Haus bleiben dann unberücksichtigt, wenn es sich um ein größeres, luxuriös ausgestattetes Hausgrundstück handelt, und soweit sich die Partei den Wert des Wohnens in dem eigenen Hause anrechnen lassen muß.

OLG Bamberg, Beschluß vom 14. November 1984 - 2 WF 239/84
JurBüro 1985, 1258

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Versorgungsausgleich; Durchführung der Realteilung bei Anwartschaften der bayerischen Ärzteversorgung; Anrechnung von ehezeitbezogenen Versorgungsanwartschaften.
VAHRG § 1

Sind Versorgungsanwartschaften bei der Bayerischen Ärzteversorgung im Wege der Realteilung auszugleichen, so wendet auch der Senat bei der Wertermittlung die in der Satzung des Versicherungsträgers vorgesehene Berechnungsmethode (= Halbierung des Barwertes) an.

OLG Bamberg, Beschluß vom 14. November 1984 - 2 UF 273/84
FamRZ 1985, 942

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes einer Stufenklage.
GKG §§ 18, 21; BRAGO § 7

1. Der Wert des Auskunftsanspruchs ist in der Regel mit 25% des Leistungsanspruchs zu bemessen.
2. Der Streitwert für die in der jeweiligen Stufe anfallenden Gerichts- oder Anwaltsgebühren ist auf die jeweilige Stufe abzustellen. Die Prozeßgebühr errechnet sich aus dem höchsten Wert.

OLG Bamberg, Beschluß vom 15. November 1984 - 7 WF 85/84
JurBüro 1985, 576

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Ehescheidung vor Ablauf eines Trennungsjahres; Berücksichtigung der Nichtehelichkeit im Prozeßkostenhilfeverfahren trotz fehlender rechtskräftiger Feststellung.
BGB §§ 1565, 1593; ZPO § 114

Die Berücksichtigung der Nichtehelichkeit eines während der Ehe geborenen Kindes in dem Verfahren über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe verstößt nicht gegen die Bestimmung des BGB § 1593, insbesondere dann, wenn die Nichtehelichkeit des Kindes nicht bestritten wird, und bereits ein Blutgruppengutachten über die Abstammung des Kindes vorliegt.

OLG Bamberg, Beschluß vom 28. November 1984 - 2 WF 248/84
FamRZ 1985, 1069

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