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Entscheidungen OLG Bamberg 09/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 09/1984



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Auskunftsanspruch nach § 1580 BGB; keine Erfüllung Zug um Zug.
BGB §§ 273, 320, 322, 1580, 1605

1. Die Auskunftsansprüche geschiedener Ehegatten nach §§ 1580, 1605 BGB bestehen zwar wechselseitig; sie sind aber nicht Zug um Zug (§ 322 BGB) zu erfüllen. Die gegenseitige Auskunftspflicht nach § 1580 BGB hat ihren Grund in dem familienrechtlichen Verhältnis geschiedener Ehegatten; ein Gegenseitig- oder Abhängigkeitsverhältnis, wie es das Leistungsverweigerungsrecht des § 320 BGB vorausgesetzt, besteht zwischen beiden Auskunftspflichten nicht.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB aufgrund der Tatsache, daß der andere Teil seine Auskunft (noch) nicht erfüllt hat, besteht daher nicht. Die Zurückhaltung der eigenen Auskunft bis zu der Auskunfterteilung durch den geschiedenen Ehegatten kann daher nicht auf § 273 BGB gestützt werden.

OLG Bamberg, Beschluß vom 19. September 1984 - 2 WF 173/84
FamRZ 1985, 610

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Erstattungsfähigkeit der Prozeßgebühr für den Rechtsanwalt des Berufungsbeklagten bei einem nur zur Fristwahrung eingelegten Rechtsmittel.
ZPO § 91; BRAGO §§ 31, 32

1. Der Berufungsführer, der seine Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und später zurückgenommen hat, hat in der Regel dem Gegner keinerlei Prozeßgebühr zu erstatten.
2. Von diesem Grundsatz ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn ein sachlicher Grund für die Zuziehung eines Berufungsanwalts besteht: In diesem Fall kann der Berufungsbeklagte die Erstattung einer halben Prozeßgebühr verlangen.

OLG Bamberg, Beschluß vom 26. September 1984 - 6 W 18/84
JurBüro 1985, 407

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren bei vorläufiger Anordnung in einem isolierten Familienrechtsverfahren.
BRAGO §§ 7, 13, 41, 118

Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in dem Verfahren einer sogenannten vorläufigen Anordnung innerhalb einer isolierten Familiensache kann keine besondere Gebühr erhoben werden.

OLG Bamberg, Beschluß vom 26. September 1984 - 2 WF 52/84
JurBüro 1985, 396

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Kosten und Gebühren; Erstattungsfähigkeit von Informationsreisekosten der Partei.
ZPO § 91

Von ganz einfachen Fällen abgesehen bedarf es für eine Einzelperson zu der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung einer persönlichen Unterrichtung des Prozeßbevollmächtigten.

OLG Bamberg, Beschluß vom 26. September 1984 - 2 WF 180/84
JurBüro 1985, 288

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Entstehung der anwaltlichen Versöhnungsgebühr.
BRAGO § 36

Zu den Voraussetzungen der Entstehung der anwaltlichen Versöhnungsgebühr nach § 36 Abs. 2 BRAGO.

OLG Bamberg, Beschluß vom 26. September 1984 - 2 WF 198/84
JurBüro 1985, 233

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