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Entscheidungen Kammergericht 12/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen Kammergericht 12/1984



Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Beratungshilfe; örtliche Zuständigkeit bei nachträglichem Beratungshilfeantrag.
BerHG § 4; BRAGO § 133

Für die nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe ist allein das Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der von dem Rechtsuchenden unmittelbar aufgesuchte Rechtsanwalt seine Kanzlei hat (Bestätigung und Ergänzung von Senat JurBüro 1983, 1707).

Kammergericht, Beschluß vom 21. Dezember 1984 - 1 AR 44/84
JurBüro 1985, 598 = AnwBl 1985, 332 = Rpfleger 1985, 199

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