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Entscheidungen Kammergericht 10/1984 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen Kammergericht 10/1984



Abstammungsrecht; Vaterschaftsfeststellung; Verweigerung einer Blutuntersuchung des Kindesvaters; Grundsätze über die Folgen einer Beweisvereitelung.
ZPO § 372a

Weigert sich der beklagte Mann, sich einer Blutuntersuchung zu unterziehen, so gilt nach dem Grundsatz von Treu und Glauben der dem Kläger obliegende Beweis, daß schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft des beklagten Mannes trotz des Mehrverkehrs der Kindesmutter unberechtigt sind, als geführt. Diese Grundsätze über die Folgen einer Beweisvereitelung werden auch dann angewandt, wenn das Heimatrecht des beklagten Mannes diesem ein Recht zur Verweigerung seiner Mitwirkung bei der Beweisaufnahme gibt.

Kammergericht, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 3 U 789/80
DAVorm 1985, 1001

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