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Gesetze/Verordnungen des Bundes




Nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG werden die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Rechtsverordnungen des Bundes werden nach Art. 82 Abs. 1 S. 2 GG von derjenigen Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und grundsätzlich ebenfalls im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden; sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert.

Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Vorschriften vorgehalten, bis sechs Monate seit Inkrafttreten verstrichen sind. Dort können folglich auch die Texte der den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde liegenden Änderungsvorschriften aufgerufen werden. Der amtliche Gesetzestext ist ausschließlich dem Bundesgesetzblatt zu entnehmen. Nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblatts (Herausgeber: Bundesministerium der Justiz) enthält die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung.


Leseversion des Bundesgesetzblatts Teil I ab 1998

Nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblatts (Herausgeber: Bundesministerium der Justiz) enthält die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung.


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