Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen Bundesgerichtshof im Familienrecht und im Erbrecht 12/2023 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen Bundesgerichtshof im Familienrecht
und im Erbrecht 12/2023


 



Abschiebungshaftsache; Anforderungen an einen zulässigen Haftantrag; Ermittlung hinsichtlich der Unterbringung von Amts wegen.
EGRL 115/2008 Art. 16; FamFG §§ 14b, 23, 25, 26, 417

Ein Haftantrag unterliegt keinem gesetzlichen Schriftformerfordernis gemäß § 14b Abs. 1 FamFG, und muß von der beteiligten Behörde nict als elektronisches Dokument an das Amtsgericht übermittelt werden. Er kann gemäß § 14b Abs. 2 FamFG nach den allgemeinen Vorschriften eingereicht werden.

BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2023 - XIII ZB 45/22 - LG Deggendorf [12 T 41/22]
BGHZ 239, 162 = NVwZ-RR 2024, 526 = FGPrax 2024, 39 [Ls] = Asylmagazin 2024, 136 [Ls] = StRR 2024, Nr. 4, 4 [Ls]

BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2023 - XIII ZB 45/22
Speichern Öffnen xiii_zb__45-22.pdf (165,93 kb)

______________

Verfahrenskostenhilfe in Kindschaftssachen; Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung seiner Beiordnung.
FamFG §§ 76, 78

Wird ein Rechtsanwalt, dessen Beiordnung beantragt ist, nicht beigeordnet, ist er nicht zu der Beschwerde gegen die Ablehnung befugt, weil nur die Partei, nicht aber er ein Recht auf die Beiordnung hat (Bestätigung OLG Celle FamRZ 2012, 1661).

BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2023 - XII ZA 37/22 - OLG Oldenburg [11 WF 252/22]
FamRZ 2024, 544 = NZFam 2024, 474 = FF 2024, 131 [Ls]

BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2023 - XII ZA 37/22
Speichern Öffnen xii_za__37-22.pdf (34,99 kb)

______________

Betreuungsrecht; Notwendigkeit der Anhörung in Betreuungsverfahren unter Teilnahme des Betreuers vor Verlängerung der Betreuung.
FamFG §§ 68, 278, 280, 295

1. Das Betreuungsgericht hat durch die rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers von dem Anhörungstermin sicherzustellen, daß dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann. Dies gilt auch in Verfahren nach § 295 Abs. 1 S. 1 FamFG zu der Verlängerung einer Betreuung (im Anschluß an den Senatsbeschluß FamRZ 2023, 637).
2. Die nach § 278 Abs. 1 S. 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 S. 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekannt gegeben worden ist. Entsprechendes gilt für ein nach § 295 Abs. 1 S. 2 FamFG einzuholendes ärztliches Zeugnis (im Anschluß an den Senatsbeschluß FamRZ 2022, 229).

BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2023 - XII ZB 401/22 - LG Landshut [65 T 2064/22]
FamRZ 2024, 550 = MDR 2024, 250 = Rpfleger 2024, 328 = BtPrax 2024, 102 = ErbR 2024, 316 [Ls]

BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2023 - XII ZB 401/22
Speichern Öffnen xii_zb_401-22.pdf (53,21 kb)

______________

Adoptionsrecht; Ersetzung der Einwilligung des Vaters in eine Adoption; Anhörung eines minderjährigen Kindes.
BGB § 1748; FamFG § 192

1. Die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption nach § 1748 Abs. 4 BGB verlangt ähnlich § 1748 Abs. 1 bis 3 BGB eine Berücksichtigung von dessen Vorverhalten. Eine Ersetzung der Einwilligung kommt nur dann in Betracht, wenn der Vater das Scheitern eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu verantworten hat, und die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (im Anschluß an den Senatsbeschluß BGHZ 162, 357 = FamRZ 2005, 891).
2. Bei der Abwägung der Kindesbelange mit dem Elternrecht des leiblichen Vaters ist zu beachten, daß die Adoption nicht (mehr) zwangsläufig mit einem Kontaktabbruch zwischen leiblichem Vater und Kind verbunden ist (im Anschluß an den Senatsbeschluß BGHZ 230, 174 = FamRZ 2021, 1375).
3. Auch wenn dem Vater nur ein weniger schweres Fehlverhalten gegenüber dem Kind vorzuwerfen ist, kann die Ersetzung der Einwilligung geboten sein, wenn er auf Dauer nicht für eine Übertragung des Sorgerechts in Betracht kommt. Die Möglichkeit einer Dauerverbleibensanordnung kann das durch eine Adoption rechtlich verfestigte und dauerhafte Eltern-Kind-Verhältnis dann nicht ersetzen.
4. Ist eine gerichtliche Anhörung des Kindes insbesondere mit Rücksicht auf dessen Alter durchführbar, darf sie in einer Adoptionssache nicht deswegen unterbleiben, weil das Kind nicht darüber informiert ist, daß es von seinen sozialen Eltern abweichende (leibliche) Eltern hat (Fortführung von Senatsbeschluß BGHZ 212, 155 = FamRZ 2016, 2082).

BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2023 - XII ZB 485/21 - OLG Hamburg
BGHZ 239, 166 = FamRZ 2024, 365 = FuR 2024, 194 = NJW 2024, 1334 = NZFam 2024, 256 = JAmt 2024, 165 = FamRB 2024, 370 = MDR 2024, 233 = ZKJ 2024, 144 = ZNotP 2024, 112 = FF 2024, 130 [Ls] = Rpfleger 2024, 206 [Ls] = ZAP 2024, 157 [Ls] = ErbR 2024, 481 [Ls] = RNotZ 2024, 415 [Ls]

BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2023 - XII ZB 485/21
Speichern Öffnen xii_zb_485-21.pdf (210,71 kb)

______________

Verfahrensrecht; Versäumung eines Termins in Verfahren mit Anwaltszwang; Sorgfalts- und Informationspflicht der Partei gegenüber dem Gericht.
FamFG §§ 113, 117; ZPO §§ 227, 345, 397, 402, 514

1. In einem Verfahren mit Anwaltszwang muß ein Beteiligter alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um das Gericht rechtzeitig vor dem Erlaß eines zweiten Versäumnisbeschlusses darüber zu informieren, daß er keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat (Fortführung von BGH NJW 2006, 448; NJW 2007, 2047; NJW 2009, 687, und NJW-RR 2016, 60).
2. In einem Verfahren mit Anwaltszwang zwingt die Erkrankung eines Beteiligten das Gericht nicht zu einer Terminsverlegung, wenn nicht gewichtige Gründe die persönliche Anwesenheit des Beteiligten erfordern. Der Beteiligte hat die gewichtigen Gründe substantiiert vorzutragen (im Anschluß an BGH NJW-RR 2024, 62).

BGH, Beschluß vom 13. Dezember 2023 - XII ZB 550/21 - OLG München
FamRZ 2024, 542 = FuR 2024, 201 = NJW-RR 2024, 550 = NZFam 2024, 281 = FamRB 2024, 153 = MDR 2024, 349 [322] = FF 2024, 130 [Ls] = ZAP 2024, 165 [Ls] = FA 2024, 113 [Ls] = ErbR 2024, 394 [Ls]

BGH, Beschluß vom 13. Dezember 2023 - XII ZB 550/21
Speichern Öffnen xii_zb_550-21.pdf (166,57 kb)

______________

Betreuungsrecht; Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht zugunsten eines ungeeigneten Bevollmächtigten.
BGB §§ 1814, 1815, 1820

1. Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet erscheint, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, daß die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet (im Anschluß an den Senatsbeschluß FamRZ 2023, 308).
2. Läßt sich die Gefahr für das Wohl des Betroffenen durch die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB nicht hinreichend abwenden, ist eine Vollbetreuung einzurichten (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse , und FamRZ 2011, 964, und FamRZ 2014, 738).

BGH, Beschluß vom 13. Dezember 2023 - XII ZB 334/22 - LG Limburg [7 T 24/22]
FamRZ 2024, 549 = NJW 2024, 1111 = FamRB 2024, 249 = MDR 2024, 447 = DNotZ 2024, 516 = BtPrax 2024, 136 = RuP 2024, 162 = JR 2024, 587 = Rpfleger 2024, 268 [Ls] = ErbR 2024, 393 [Ls] = RNotZ 2024, 359 [Ls] = ZEV 2024, 410 [Ls]

BGH, Beschluß vom 13. Dezember 2023 - XII ZB 334/22
Speichern Öffnen xii_zb_334-22.pdf (164,68 kb)

______________

Internationales Privatrecht; Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung der Rom III-Verordnung; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten bei einer Entsendung als Diplomat.
AEUV Art 267; EUV 1259/2010 Art. 8 Buchst a, Art. 8 Buchst b

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit in dem Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-Verordnung) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Nach welchen Kriterien ist der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten im Sinne von Art. 8 Buchst. a und b Rom III-Verordnung zu bestimmen, insbesondere
- beeinflußt die Entsendung als Diplomat die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts in dem Empfangsstaat, oder steht sie einer solchen sogar entgegen?
- muß die physische Präsenz der Ehegatten in einem Staat von gewisser Dauer gewesen sein, bevor davon ausgegangen werden kann, daß dort ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde?
- setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ein gewisses Maß an sozialer und familiärer Integration in dem betreffenden Staat voraus?

BGH, EuGH-Vorlage vom 20. Dezember 2023 - XII ZB 117/23 - Kammergericht [3 UF 33/22]
BGHZ 239, 190 = FamRZ 2024, 343 = FuR 2024, 193 = NZFam 2024, 444 = FamRB 2024, 95 = MDR 2024, 231= NZI 2024, 238 = SGb 2024, 483 = NJW 2024, 856 [Ls] = FF 2024, 131 [Ls] = Rpfleger 2024, 268 [Ls] = ErbR 2024, 391 [Ls] = ABl EU C, C/2024/2925, 06.05.2024 [Ls]

BGH, EuGH-Vorlage vom 20. Dezember 2023 - XII ZB 117/23
Speichern Öffnen xii_zb_117-23.pdf (226,78 kb)

______________

Kosten und Gebühren; Geltendmachung eines Pauschalbetrags durch Verfahrenspfleger innerhalb einer Ausschlußfrist.
BGB § 1835; FamFG § 277

Der Anspruch des berufsmäßigen Verfahrenspflegers auf einen festen Geldbetrag nach § 277 Abs. 3 S. 1 FamFG a.F. unterliegt einer Ausschlußfrist von 15 Monaten.

BGH, Beschluß vom 20. Dezember 2023 - XII ZB 258/23 - LG Wiesbaden [4 T 140/23]
NJW 2024, 1418 = NZFam 2024, 525 = FamRB 2024, 338 = Rpfleger 2024, 391 = BtPrax 2024, 97 = MDR 2024, 331 = FamRZ 2024, 547 [Ls] = NLPrax 2023, 133 [Ls] = ErbR 2024, 481 [Ls]

BGH, Beschluß vom 20. Dezember 2023 - XII ZB 258/23
Speichern Öffnen xii_zb_258-23.pdf (169,30 kb)

_______________

Betreuungsrecht; Betreuungsverfahren; Anhörung des Betroffenen; Feststellung des freien Willens des an Demenz erkrankten Betroffenen.
BGB §§ 1814, 1825; FamFG § 68

Wird der Betroffene in einem Betreuungsverfahren durch die vollbesetzte Beschwerdekammer angehört, und wirken infolge eines anschließenden Richterwechsels nur noch zwei der an der Anhörung beteiligt gewesenen Richter an der Beschwerdeentscheidung mit, kann die Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag verwertet werden.

BGH, Beschluß vom 20. Dezember 2023 - XII ZB 514/21 - LG Frankfurt [2-21 T 217/19]
FamRZ 2024, 643 = NJW 2024, 1270 = FamRB 2024, 331 = MDR 2024, 393 = BtPrax 2024, 175 = FGPrax 2024, 24 [Ls] = ErbR 2024, 394 [Ls]

BGH, Beschluß vom 20. Dezember 2023 - XII ZB 514/21
Speichern Öffnen xii_zb_514-21.pdf (176,44 kb)

_______________

Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Zulässigkeit der Berufung, Wert der durch Auskunfterteilung und Rechnungslegung verursachten Beschwer in einer Nachlaßsache.
ZPO § 511

1. Der Wert der durch eine erstinstanzliche Verurteilung zu der Auskunfterteilung oder Rechnungslegung verursachten Beschwer orientiert sich an dem Interesse der verurteilten Partei, die in Rede stehende Auskunft oder Abrechnung nicht erteilen zu müssen.
2. Dabei ist im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, der für die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs erforderlich ist.

BGH, Beschluß vom 21. Dezember 2023 - III ZB 9/23 - OLG Bamberg [7 U 23/22]
ZEV 2024, 181 = ErbR 2024, 484 [Ls]

BGH, Beschluß vom 21. Dezember 2023 - III ZB 9/23
Speichern Öffnen iii_zb___9-23.pdf (157,08 kb)

_______________

Verfahrensrecht; Anhörungsrüge im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Klage gegen einen vermeintlichen Miterben.
BGB §§ 1954, 1956, 2042 ff, 2046; InsO §§ 83, 84; GG Art. 103; ZPO § 114

1. Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; sie müssen aber nicht alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich bescheiden.
2. Ist Gegenstand eines Rechtsstreits allein die Frage, ob die Beklagte Miterbin geworden bzw. aufgrund einer erfolgreichen Anfechtung nicht Miterbin geworden ist, dann kommt es darauf, ob und in welcher Form der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Miterben an der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu beteiligen ist, und in welcher Form Nachlaßverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt nach Abschluß der Erbauseinandersetzung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Miterben zu berücksichtigen sind, nicht an.

BGH, Beschluß vom 21. Dezember 2023 - IX ZA 14/23 - LG Passau
ZInsO 2024, 737

BGH, Beschluß vom 21. Dezember 2023 - IX ZA 14/23
Speichern Öffnen ix_za__14-23a.pdf (35,83 kb)

_______________

Verfahrensrecht; Verpflichtung einer Prozeßpartei zur Leistung einer Prozeßkostensicherheit; Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vor Ablauf der Übergangsfrist des Brexit-Abkommens.
ZPO § 110; BrexitAbk Art. 67, Art. 126; EGV 44/2001 Art. 32, Art. 38; EuNiederlAbk Art 30; EUV 1215/2012 Art. 39, Art. 66

Ein Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt in dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland hat auf Verlangen des Beklagten keine Prozeßkostensicherheit zu leisten, wenn das gerichtliche Verfahren vor dem Ablauf der Übergangsfrist des Brexit-Abkommens eingeleitet worden ist.

BGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - IX ZR 143/22 - OLG Düsseldorf [I-12 U 20/22]
MDR 2024, 458 = WM 2024, 475 = ZIP 2024, 774 [1321] = DZWIR 2024, 230 = IWRZ 2024, 144 = TranspR 2024, 371 = ZRI 2024, 133 = ZInsO 2024, 365 = RIW 2024, 232 = FamRZ 2024, 545 [Ls] = BB 2024, 834 [Ls] = MittdtschPatAnw 2024, 153 [Ls] = EuZW 2024, 488 [Ls]

BGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - IX ZR 143/22
Speichern Öffnen ix_zr_143-22.pdf (186,88 kb)

Entscheidungen Bundesgerichtshof im Familienrecht und im Erbrecht 12/2023 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel