Entscheidungen Bundesgerichtshof 03/2023
BGB § 1825; FamFG §§ 68, 278
Hat sich der Betroffene in der Anhörung vor dem Amtsgericht mit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts einverstanden erklärt, dann aber gegen den amtsgerichtlichen Beschluß Beschwerde eingelegt und damit zu erkennen gegeben, daß er mit dem Einwilligungsvorbehalt nicht (mehr) einverstanden ist, dann hat das Landgericht den Betroffenen erneut anzuhören (im Anschluß an den Senatsbeschluß FamRZ 2022, 1224 = FuR 2022, 483).
BGH, Beschluß vom 1. März 2023 - XII ZB 294/22 - LG Ravensburg [2 T 18/22]


Versorgungsausgleich; Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich; Anrecht in der Art von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sogenannte Grundrenten-Entgeltpunkte); keine Einbeziehung in die abzuändernde Erstentscheidung.
VersAusglG § 51; FamFG § 225; SGB VI § 76g
Bei der Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich bleibt ein Anrecht in der Art von Entgeltpunkten aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sogenannte Grundrenten-Entgeltpunkte) außer Betracht, wenn es nicht in die abzuändernde Erstentscheidung einbezogen war.
BGH, Beschluß vom 1. März 2023 - XII ZB 444/22 - OLG Oldenburg [13 UF 98/21]


Versorgungsausgleich; Entgeltpunkte aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte); regelmäßige Ausgleichsreife in der Anwartschaftsphase.
VersAusglG §§ 2, 19; SGB VI §§ 76g, 109
Entgeltpunkte aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) sind auch in der Anwartschaftsphase im Wertausgleich bei der Scheidung regelmäßig ausgleichsreif.
BGH, Beschluß vom 1. März 2023 - XII ZB 360/22 - OLG Oldenburg [11 UF 107/22]


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