Aufgrund der Veränderungen des Unterhaltsrechts durch das UÄndG 2008 wurde für die Zeit ab 01.01.2008 die Düsseldorfer Tabelle 2008 erstellt, die nunmehr für das gesamte Bundesgebiet (Ost wie West) einheitlich gilt.
Die Süddeutschen Leitlinien 2008 [SüdL 2008], gelten auch für das Jahr 2009 in Süddeutschland (Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie für das Oberlandesgericht Zweibrücken).