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Bremer Tabellen (2000 - 2022) - FD-Logo-500

Bremer Tabellen 2000 - 2022



Die Bremer Tabelle dient der Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts, der ab Beginn einer Scheidung von dem unterhaltspflichtigen an den unterhaltsberechtigten Ehepartner gezahlt werden muss. Der nach der Differenz- oder Additionsmethode ermittelte »Rohunterhalt« wird mittels der »Bremer Tabelle« in ein fiktives Bruttoeinkommen hochgerechnet; aus diesem ermittelten Betrag wird unter Ansatz der aktuellen Beitragsquote zur gesetzlichen Rentenversicherung die Höhe des Altersvorsorgeunterhalts ermittelt. Damit es hierdurch nicht zu einer Verletzung des sogenannten Halbteilungsgrundsatzes kommt, wird auf seiten des Unterhaltspflichtigen der ermittelte Altersvorsorgeunterhaltsbetrag bei der Ermittlung des Elementarunterhaltanspruchs des Unterhaltsgläubigers, der seinen laufenden Lebensbedarf decken soll, einkommensmindernd berücksichtigt.


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Bremer Tabelle 2022
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Bremer Tabelle 2021
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BT Tabellarische Übersicht Quote 3-7
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BT Tabellarische Übersicht Quote 45%
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Hinweise zur Anwendung der Bremer Tabelle
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Hinweise zur Anwendung der Bremer Tabelle

Mit den jeweiligen Bremer Tabellen zum Altersvorsorgeunterhalt wird ein fiktiver Bruttolohn ermittelt, aus dem der Altersvorsorgeunterhalt als fiktiver Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung errechnet wird, und zwar auf Grund folgender Berechnungsschritte:

1. Zunächst wird aus dem Einkommen der Parteien nach den üblichen unterhaltsrechtlichen Berechnungsmethoden ein vorläufiger Elementarunterhalt ermittelt;

2. Dieser vorläufige Elementarunterhalt wird sodann um einen je nach Höhe des vorläufigen Elementarunterhalts unterschiedlichen Prozentsatz nach der jeweils geltenden Bremer Tabelle zu einem fiktiven Bruttoeinkommen erhöht;

3. Dieses fiktive Bruttoeinkommen (der nur für diese rechnerischen Ermittlungen erhöhte »Brutto«-Unterhaltsbetrag) wird sodann mit dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung multipliziert; das Ergebnis ist der Vorsorgeunterhalt;

4. Daran anschließend ist regelmäßig der (endgültige) Elementarunterhalt zu berechnen; im Rahmen dieser Berechnung wird der in Berechnungsschritt 3. ermittelte Vorsorgeunterhalt als Belastung vom Einkommen des Unterhaltsschuldners vorweg abgezogen. Dieser Berechnungsschritt unterbleibt allerdings dann, wenn der Vorsorgeunterhalt aus Einkommen des Unterhaltsschuldners gedeckt werden kann, welches der Bemessung des Ehegattenunterhalts nicht unterfällt.

Beispiel

Das prägende Einkommen des Unterhaltsschuldners beträgt 3.500 €. Altersvorsorgeunterhalt im Jahre 2007?

(1) Erwerbstätigenbonus: 1/7

Wird der Erwerbstätigenbonus mit 1/7 angesetzt, dann stehen dem Unterhaltsgläubiger zunächst 3/7, also 1.500 €, zu. Die für 2007 geltende Bremer Tabelle weist bei dieser Nettobemessungsgrundlage einen Zuschlag von 35 % aus; somit ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Altersvorsorgeunterhalts mit (1.500 € + 35 % =) 2.025 € anzusetzen. Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab 01.01.2007 19,9%. Damit errechnet sich ein Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von (2.025 € x 19,9 % = gerundet) 403 €.

(2) Erwerbstätigenbonus: 1/10

Wird der Erwerbstätigenbonus mit 1/10 angesetzt, dann stehen dem Unterhaltsgläubiger zunächst 45%, also 1.575 €, zu. Die ab 01.01.2007 geltende Bremer Tabelle weist bei dieser Nettobemessungsgrundlage einen Zuschlag von 36 % aus; somit ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Altersvorsorgeunterhalts mit (1.575 € + 36 % =) 2.142 € anzusetzen. Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab 01.01.2007 19,9%. Damit errechnet sich ein Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von (2.142 € x 19,9 % = gerundet 426 €.

Kann der Unterhaltsschuldner diesen Betrag aus einem Einkommen, das er nicht mit dem Unterhaltsgläubiger teilen muß, bezahlen, endet hier die Berechnung (einfache, sog. einstufige Berechnung).

Ansonsten ist der endgültige Elementarunterhalt neu zu berechnen (sog. zweistufige Berechnung):

(1) Erwerbstätigenbonus: 1/7

3.500 € ./. 403 € = 3.097 €; hieraus 3/7 = (gerundet) 1.327 € als endgültiger Elementarunterhalt. Zahllast für den Unterhaltsschuldner insgesamt: (Altersvorsorgeunterhalt 403 € + Elementarunterhalt 1.327 € =) 1.730 €.

(2) Erwerbstätigenbonus: 1/10

3.500 € ./. 426 € = 3.074 €; hieraus 45 % = (gerundet) 1.383 € als endgültiger Elementarunterhalt. Zahllast für den Unterhaltsschuldner insgesamt: (Altersvorsorgeunterhalt 426 € + Elementarunterhalt 1.383 € =) 1.809 €.


Bremer Tabellen 2000 - 2020

Bremer Tabelle 2020
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Bremer Tabelle 2015
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Bremer Tabelle 2014
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Bremer Tabelle 2013
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Bremer Tabelle 2012
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Bremer Tabelle 2011
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Bremer Tabelle 2010
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Bremer Tabelle 2009
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Bremer Tabelle 2008
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Bremer Tabelle 2007
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Bremer Tabelle 2006
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Bremer Tabelle 2005
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Bremer Tabelle 2004
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Bremer Tabelle 2003
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Bremer Tabelle 2002
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Bremer Tabelle 2001
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Bremer Tabelle 2000
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