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Familiensteuerrecht mit Änderungen 2021/2022/2023 - FD-Logo-500

Familiensteuerrecht
mit Änderungen 2021/2022/2023





Jahressteuergesetz 2022

Seit Jahren erläßt der Bundesgesetzgeber in in regelmäßigen Abständen ein sog. Jahressteuergesetz, jeweils ein Paket an steuerlichen Änderungen, das sich auf eine Vielzahl von Steuergesetzen auswirkt. Für das Jahr 2023 steht im Zentrum unter anderem:
• Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b AO
• Modernisierung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
• Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
• Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
• weitgehende Abschaffung der Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung der Registerfälle für Drittlizenzen, § 49 EStG
• Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 1/13, § 32c EStG
• Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG
• vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG
• Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages, § 20 Absatz 9 EStG
• Anhebung des Ausbildungsfreibetrages, § 33a EStG
• Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages
• Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
• Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021

sowie im Bereich der Umsatzsteuer:
• Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen
• Schaffung einer nationalen Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
• Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138)


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