Prozeßkostenhilfe-Begrenzungsgesetz
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für Prozeßkostenhilfe vorgelegt. Hierzu hat die Bundesregierung nunmehr Stellung genommen. Sie hat zu mehreren Punkten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, insbesondere zu dem Vorhaben, die arme Partei zur Herausgabe sämtlicher Vermögenswerte zu verpflichten, die sie mit Hilfe der Prozeßkostenhilfe erstritten hat, sowie zu dem Ansinnen, bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gegen Ratenzahlung die geltende zahlenmäßige Beschränkung auf 48 Monatsraten grundsätzlich aufzuheben. Der Vorschlag, dem Gericht die Übertragung der Bedürftigkeitsprüfung auf den Rechtspfleger zu ermöglichen, wird begrüßt.


