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Jahressteuergesetz 2009: Abschmelzung des Steuervorteils für Schulgeld
Bisher können Eltern den Fiskus an der Ausbildung ihrer Kinder mit bis zu 30 Prozent beteiligen, wenn ihre Kinder auf eine anerkannte, allgemein zugängliche Privatschule gehen. Diese Regelung solle nicht EU-weit ausgedehnt werden; daher soll mit Wirkung vom 01.01.2008 an der steuerliche Abzug nicht nur - wie bisher - prozentual begrenzt, sondern zusätzlich auf einen Höchstbetrag von 3.000 Euro beschränkt werden. Dieser soll jährlich um 1.000 Euro abgeschmolzen werden, so dass diese Regelung 2010 letztmalig angewandt wird. Die steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldaufwendungen als Sonderausgabe sei weder verfassungs- noch europarechtlich geboten; vielmehr stelle der Sonderausgabenabzug eine entbehrliche Steuerabzugsmöglichkeit dar, deren Streichung sachgerecht sei. Eine Abschmelzung des Sonderausgabenabzugs über einen Zeitraum von drei Jahren diene der Vermeidung von Härten.
Mit der geplanten Neuregelung komme die Bundesregierung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (IStR 2007, 703) nach. Danach sollen nicht nur inländische Privatschulen gefördert werden, sondern in gleicher Weise auch solche in einem anderen EU-Staat. Es werde keine Abstriche an dem bestehenden deutschen Schulsystem geben. Das Urteil des EuGH werde zwar umgesetzt; mit der geplanten Neuregelung werde aber zugleich die prozentuale Abzugsfähigkeit eingeschränkt. Wer etwas anderes wolle als das staatliche Schulangebot, müsse dies auch privat finanzieren.
Eingestellt am 08.05.2008 von mansui Computersysteme GmbH
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