Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls verkündet

Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wurde im Bundesgesetzblatt I 2008 1188 ff (vom 11.07.2008 Nr. 289 verkündet. Es tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Nach der Intention dieses Gesetzes sollen Familiengerichte künftig zum Schutze vernachlässigter oder mißhandelter Kinder frühzeitiger eingreifen können, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, und die Eltern diese Gefahr nicht abwenden wollen oder können. Ein darüber hinausgehendes Erziehungsversagen muß nicht mehr nachgewiesen werden.









Eingestellt am 11.08.2008 von mansui Computersysteme GmbH
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