Familienrechtliche Reformgesetze 2009
Fast 90 000 Eltern mit 250 000 Kindern können ab 01.10.2008 einen Kinderzuschlag bis zu 140 € monatlich beziehen. Diese Änderung kommt Geringverdienern, die mit ihrem Arbeitseinkommen zwar den eigenen Lebensunterhalt, nicht aber den Unterhaltsbedarf ihrer Kinder sichern können, zugute. Die Einkommensgrenze wird auf 600 € monatlich bei alleinerziehenden Elternteilen und auf 900 € für zwei Elternteile gesenkt. Das Antragsverfahren wird vereinfacht.
Der Bundesrat hat strengeren Regelungen gegen Kinderpornografie und Kinderprostitution zugestimmt. Das zuvor vom Bundestag verabschiedete Gesetz setzt eine entsprechende EU-Regelung um. Das Reformgesetz setzt das Schutzalter vor Prostitution und Missbrauch auf 18 Jahre herauf und verschärft die Strafbarkeit von Kinderpornografie.


